Verfall des Urlaubsanspruchs zum Jahresende?
§ 7 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) sieht vor, dass der Mindesturlaub von vier Wochen am Ende des Jahres verfällt, wenn er nicht gewährt und
§ 7 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) sieht vor, dass der Mindesturlaub von vier Wochen am Ende des Jahres verfällt, wenn er nicht gewährt und
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) seit dem 01. Januar 2023 abgelöst. Im Krankheitsfall ist es nicht mehr notwendig,
