Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung zur Zeiterfassung für mehr Klarheit gesorgt: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten aller Beschäftigten transparent und nachprüfbar erfassen. Nun will der Gesetzgeber nachziehen. Für das laufende Jahr 2023 ist eine Reform des Arbeitszeitgesetzes geplant.
Meldepflicht für Arbeitszeiten
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) muss die Arbeitszeit in jedem deutschen Unternehmen transparent und überprüfbar erfasst werden (BAG, Urteil vom 13.September 2022 – 1 AZR 22/21). In der Begründung der BAG-Entscheidung vom September zur Zeiterfassung heißt es, dass Arbeitgeber künftig ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einführen müssen, “ mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“. Das Bundesarbeitsgericht verwies in seiner Entscheidung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019 zur Arbeitszeiterfassung.